Vergütungsvereinbarung

Je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit, bietet es sich aus Gründen einer angemessenen Kostengestaltung an, eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, aus der sich für Sie bereits im Vorhinein ein festgelegtes Honorar für meine Tätigkeit ergibt. Einzelheiten hierzu würde ich Ihnen im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs ausführlich erläutern.