Rechtsgebiete

Im Zentrum meiner Rechtsberatung stehen Sie als Mandant.

Meine Priorität ist es, Ihnen mit Kompetenz und Leidenschaft eine optimale Vertretung in Ihren Rechtsangelegenheiten zu bieten:

Medizinrecht
Ich berate Sie auf folgenden Gebieten:

Arzthaftungsrecht:
Klassischerweise bin ich auf dem Sektor des Arzthaftungsrechts tätig. Hierbei geht es um die Überprüfung des Vorliegens eines ärztlichen Kunstfehlers infolge ärztlicher Behandlungen oder durchgeführter Operationen sowie die hiermit verbundene Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Arzneimittelrecht:
Heftige Unverträglichkeitsreaktionen nach Einnahme eines konkreten Arzneimittels: Überprüfung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen infolge einer fehlerhaften Packungsbeilage oder eines fehlerhaft auf den Markt gebrachten Arzneimittels.

Heil- und Hilfsmittelleistungen Ihrer Krankenkasse:
Überprüfung der Gewährung von Heil- und Hilfsmittelleistungen Ihrer Krankenkasse.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen:
Ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam individuell auf Ihre Wünsche zugeschnittene Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht
Ich berate Sie im Hinblick auf die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, resultierend aus ärztlichen Behandlungsfehlern, Verkehrsunfällen, Gewaltverbrechen, Sachbeschädigungen oder sonstigen Unfällen.
Familienrecht – Einvernehmliche Scheidungen
Als Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich Sie ausschließlich bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung. Wenn Sie und Ihr Ehepartner bereits alle Details zu Ihrer Trennung im Einvernehmen miteinander geklärt haben und es Ihnen abschließend noch um die Durchführung des reinen Scheidungsverfahrens vor dem Familiengericht geht, wenden Sie sich gerne an mich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie mir die für die Einleitung des Scheidungsverfahrens nötigen Unterlagen und Informationen hierzu telefonisch oder per E-Mail zukommen lassen, so dass ich auf kurzem Weg für Sie tätig werden kann.
Nebenklageverfahren und Opferrechte nach Gewalt- und Sexualdelikten
Nach erlittenen Gewalt- und Sexualdelikten fühlen sich die Opfer oftmals mit den Folgen im Stich gelassen. Ich unterstütze Sie bei allen rechtlichen Fragen. Im Strafverfahren gegen den Täter stehe ich als Opferanwältin an Ihrer Seite. Auf diese Weise nehme ich für Sie als Gegenpol zum Strafverteidiger des Täters Ihre Interessen als Nebenkläger wahr. Darüber hinaus vertrete ich Sie bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Schmerzensgeldansprüchen gegen den Täter.

Wenn Sie zweifeln, ob Ihre Angelegenheit in meinen Bearbeitungsbereich fällt, fragen Sie jederzeit gerne telefonisch nach oder schreiben Sie mir eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Für den Fall, dass sich Ihr Anliegen außerhalb meines Tätigkeitsspektrums bewegt, kooperiere ich mit weiteren, ebenfalls spezialisierten Fachkollegen, zu denen ich für Sie auf schnellstem Wege Kontakt herstellen könnte.

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.

Dieter Hildebrandt