Bei Inanspruchnahme von rechtlicher Hilfe durch einen Rechtsanwalt entstehen Ihnen Kosten nach dem Gebührensystem des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes (RVG).
Hierbei ist es für mich selbstverständlich, Sie über anfallende Gebühren ab Beginn des Mandatverhältnisses fortlaufend in Kenntnis zu setzen. So ist die Kostenfrage für Sie transparent und Sie sind jederzeit darüber informiert, in welchem Stadium des Prozesses Ihnen welche Kosten entstehen können.