Sofern Sie einen Anspruch auf staatliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben, entstehen Ihnen in meinem Büro für meine Beratung ausschließlich Kosten in Höhe von 15 €, die Sie selbst zu tragen haben.
Zögern Sie nicht, mich bereits vor unserem Erstgespräch auf die erforderlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe anzusprechen.