Jeder Rechtsfall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Herangehensweise.
Wenn Sie mit Ihrer Angelegenheit zu mir kommen, werde ich mir gerne ausreichend Zeit nehmen, um Ihren Fall ausführlich mit Ihnen zu besprechen.
Das gemeinsame Erstberatungsgespräch beinhaltet eine erste Einschätzung der Sachlage, eine damit einhergehende Erörterung der rechtlich zur Verfügung stehenden Handlungsinstrumentarien sowie eine erste Prognose der außergerichtlichen und gerichtlichen Erfolgsaussichten.
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung liegen bei höchstens 190 € zzgl. Ust.
Sollten Sie sich nach dem Beratungsgespräch dafür entscheiden, den Rechtsweg zu beschreiten, werde ich Sie über die Entstehung weiterer Kosten informieren.
Für den Fall der Übertragung des Mandats auf meine Kanzlei würden die Erstberatungsgebühren mit den im Weiteren anfallenden Kosten verrechnet werden.